Miet-Trike-Info
Unsere Fahrzeuge sind scheckheftgepflegt, mit gehobener Ausstattung und maximal zwei Saisons im Einsatz.
Ein großer Kofferraum bietet eine bequeme und sichere Gepäckaufbewahrung auch für größere Reisen.
Die neuen Motorengenerationen mit 110 bis 177 PS sind technisch auf einem sehr hohen Entwicklungsstand. Dies wirkt sich auch sehr positiv auf den Benzinverbrauch aus.
Die Schaltung erfolgt je nach Typ über ein Automatikgetriebe mit 7 bzw. 8 Gängen.
Die Ausstattung mit Bremskraftverstärker, ABS, Beinschutzbügel, schneller und individueller Pedalverstellung, Breitreifen vorne und hinten, erhöht Sicherheit und Fahrkomfort.
Es stehen jeweils ein 2-Sitzer- und ein 3-Sitzer-Trike zur Verfügung.
Miet-Bedingungen
Es gelten verbindlich die Bedingungen gemäß Mietvertrag der Fa. „Trike-Scheune“.
Fahrer müssen bei der Fahrzeugübergabe persönlich anwesend sein!
Das Mindestalter des Mieters bzw. des berechtigten Fahrers muss 25 Jahre betragen. Des Weiteren muss der Mieter bzw. der berechtigte Fahrer drei Jahre im Besitz des Führerscheins Klasse B (Klasse 3 alt) oder der Klasse A sein. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und/oder dem im Mietvertrag angegebenen Fahrer gefahren werden.
Fahrten außerhalb Deutschlands bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters (siehe Punkt 8 der Mietbedingungen).
Mietpreis: Bei Abholung des Trikes wird die Bezahlung fällig.
Dokumente: Ein gültiger Ausweis (Personalausweis od. Reisepass) und der Führerschein „B/3“ bzw. „A“ sind bei der Abholung vorzulegen.
Haftung: Jedes Miet-Trike ist Vollkasko versichert. Die Selbstbeteiligung beträgt im Schadensfall 400,- € in der Vollkasko und 200,- € in der Teilkasko.
Alle weiteren Kosten, die nicht von der Vollkaskoversicherung abge-deckt sind, hat der Mieter zu tragen.
Für Personenschäden haftet
der Vermieter nicht!